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Modell-Rechtswahlklausel
"Das Schiedsgericht soll das von den Parteien als auf den Rechtsstreit anwendbar bestimmte Recht seiner Entscheidung in dem Rechtsstreit zu Grunde legen. Die Parteien können die nachfolgende Modell-Rechtswahlklausel mit den folgenden Optionen nutzen, indem sie das jeweilige Kästchen ankreuzen:
Das auf diesen Vertrag anwendbare materielle Recht ist O a) dem materiellen Recht von _______________ [Land hier einfügen], oder
O b) dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods of 1980 - CISG) ohne seinen etwaigen natioinalen Vorbehalt; ergänzt um die UNIDROIT Grundregeln für Internationale Handelsverträge für die Bereiche, die vom CISG nicht abgedeckt sind, und diese wiederum ergänzt um das ansonsten anzuwendende nationale Recht, oder
O c) die UNIDROIT Grundregeln für Internationale Handelsverträge, ergänzt um das ansonsten anwendbare Recht.
Falls die Parteien keine solche Vereinbarung treffen, soll das Schiedsgericht das Recht anwenden, das es für angemessen hält. “
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