Startseite - CEAC - Unsere Leistungen - 2. Vision, Ziele & Funktion des CEAC


Vision und Ziele

Dem CEAC liegt die Vision zu Grunde, einen wahrlich neutralen Streitschlichtungsmechanismus auf höchstem Niveau einzurichten, der Handel und Investitionen mit Bezug zu China für die internationale Wirtschafts- und Rechtsgemeinschaft vorantreibt und erleichtert. 

Mit dem Ziel, Geschäftsbeziehungen zu erhalten anstatt sie zu beenden, sollen Streitigkeiten mit Bezug zu China international und wirtschaftlich unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede gelöst werden.

Funktion

Das CEAC dient der internationalen Wirtschafts- und Rechtsgemeinschaft in zweierlei Weise:

  • Erstens helfen die CEAC Schiedsklausel und die CEAC Rechtswahlklausel Parteien im Rahmen internationaler Vertragsverhandlungen mit (unmittelbarem oder  mittelbarem) Bezug zu China*, sich auf ein neutrales Streitbeilegungsverfahren und, sofern die Parteien dies wünschen, auf die Wahl eines neutralen Rechts, zu einigen.
  • Zweitens stellt das CEAC im Falle eines Rechtsstreits ein institutionelles Schiedsverfahren zu Verfügung, dass eine Gleichbehandlung der beteiligten Parteien garantiert und eine effiziente Möglichkeit der Streitbeilegung bietet.


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* Das CEAC verfolgt einen weiten Zweck. Es erfasst Streitigkeiten mit jeglichem Bezug des Vertrags zu China; ausreichend sind ein chinesischer Vertragspartner, Handelsbeziehungen nach China, chinesische Investitionen außerhalb Chinas oder ausländische Investitionen in China. Nach Artikel 1 der CEAC Schiedsordnung wird das CEAC darüberhinaus jede Wahl der Parteien, Streitigkeiten nach der CEAC Schiedsordnung zu lösen, respektieren.


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